Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

Wohnungsnummer oder Angaben zur Wohnung oder Eigentümer falls bekannt

Zusätzlicher Auszug (löschen)

Sonderpreis:
Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

Zusätzlicher Auszug (löschen)

Sonderpreis:
Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.
Grundbuchauszüge, etc. zu anderen Orten können Sie nach Abschluss dieser Bestellung zum Sonderpreis hinzufügen

Ich bestelle hiermit

Berechtigtes Interesse angeben

Eigentümerdaten

Bestelldetails

Ihre Daten (Besteller)

Falls die Daten digital verfügbar sind, erfolgt die Zusendung per EMail, ansonsten per Post an diese Adresse

Zahlungsart wählen

Die Gesamtkosten betragen: 0,00

Bebauungsplan24 Mühlheim am Main

Mühlheim am Main ist eine Stadt mit rund 28.200 Einwohnern am linken Mainufer im Landkreis Offenbach in Hessen
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Offenbach
Einwohner
28.902 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
63165
Vorwahl
06108
Adresse der Stadtverwaltung
Friedensstraße 20, 63165 Mühlheim am Main
Friedensstraße 20, 63165 Mühlheim am Main 63165 Hessen DE
Website
Adressen:
1. Stadt Mühlheim am Main, Rathausplatz 1, 63165 Mühlheim am Main
2. Bürgeramt Mühlheim am Main, Rathausplatz 1, 63165 Mühlheim am Main
3. Ordnungsamt Mühlheim am Main, Rathausplatz 1, 63165 Mühlheim am Main
Gemeinde Mühlheim am Main – Öffnungszeiten
  • Montag: 08:00 - 16:00
  • Dienstag: 08:00 - 16:00
  • Mittwoch: 08:00 - 16:00
  • Donnerstag: 08:00 - 16:00
  • Freitag: 08:00 - 14:30
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Mühlheim am Main hat eine Änderung des Regionalplans Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplans 2010 für die Gebiete nördlich der Dietesheimer Straße und südlich der Lämmerspieler Straße beschlossen. Hierbei wird eine Fläche von etwa 2,1 ha nördlich der Dietesheimer Straße von Landbewirtschaftung und Vorbehaltsgebiet für besondere Klimafunktionen in Wohnbaufläche umgewidmet, während eine entsprechende Fläche südlich der Lämmerspieler Straße von Wohnbaufläche in Landbewirtschaftung umgewidmet wird. Dies dient der Schließung von innerstädtischen Baulücken und der Arrondierung von Randlagen, um ortsnahe Freiräume zu erhalten und die Nachfrage nach Wohnraum zentrumsnah zu befriedigen.

Zusätzlich gibt es aktuelle Bebauungspläne, die im Geoinformationssystem (BürgerGIS) des Kreises Offenbach eingesehen werden können, mit den neuesten rechtskräftigen Bebauungsplänen wie dem Bebauungsplan L21, der am 1. März 2021 rechtsverbindlich wurde.

FAQ

Wie kann ich Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten?

Sie können auf folgende Weise Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten:

  1. Besuch des Bauamts: Viele Gemeinden bieten Einsicht vor Ort an.
  2. Online-Portale: Viele Städte stellen Bebauungspläne digital zur Verfügung.
  3. Schriftliche Anfrage: Sie können eine Kopie des Plans anfordern.
  4. Öffentliche Auslegung: Während der Planaufstellung liegen Entwürfe öffentlich aus.
  5. Ratsinformationssysteme: Oft sind Pläne hier einsehbar.

Tipp: Kontaktieren Sie das lokale Bauamt für genaue Informationen zum Zugang.

Kann ein Bebauungsplan geändert werden?

Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:

  • Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
  • Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
  • Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
  • Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten

Das Änderungsverfahren umfasst:

  1. Aufstellungsbeschluss
  2. Erarbeitung des Änderungsentwurfs
  3. Öffentlichkeitsbeteiligung
  4. Abwägung der Stellungnahmen
  5. Satzungsbeschluss
  6. Bekanntmachung

In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.