Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Mühlheim am Main

Mühlheim am Main ist eine Stadt mit rund 28.200 Einwohnern am linken Mainufer im Landkreis Offenbach in Hessen
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Offenbach
Einwohner
28.902 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
63165
Vorwahl
06108
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Mühlheim am Main, Rathausplatz 1, 63165 Mühlheim am Main
2. Bürgeramt Mühlheim am Main, Rathausplatz 1, 63165 Mühlheim am Main
3. Ordnungsamt Mühlheim am Main, Rathausplatz 1, 63165 Mühlheim am Main
Gemeinde Mühlheim am Main – Öffnungszeiten
  • Montag: 08:00 - 16:00
  • Dienstag: 08:00 - 16:00
  • Mittwoch: 08:00 - 16:00
  • Donnerstag: 08:00 - 16:00
  • Freitag: 08:00 - 14:30
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Mühlheim am Main hat eine Änderung des Regionalplans Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplans 2010 für die Gebiete nördlich der Dietesheimer Straße und südlich der Lämmerspieler Straße beschlossen. Hierbei wird eine Fläche von etwa 2,1 ha nördlich der Dietesheimer Straße von Landbewirtschaftung und Vorbehaltsgebiet für besondere Klimafunktionen in Wohnbaufläche umgewidmet, während eine entsprechende Fläche südlich der Lämmerspieler Straße von Wohnbaufläche in Landbewirtschaftung umgewidmet wird. Dies dient der Schließung von innerstädtischen Baulücken und der Arrondierung von Randlagen, um ortsnahe Freiräume zu erhalten und die Nachfrage nach Wohnraum zentrumsnah zu befriedigen.

Zusätzlich gibt es aktuelle Bebauungspläne, die im Geoinformationssystem (BürgerGIS) des Kreises Offenbach eingesehen werden können, mit den neuesten rechtskräftigen Bebauungsplänen wie dem Bebauungsplan L21, der am 1. März 2021 rechtsverbindlich wurde.

FAQ

Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?

Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:

Innenbereich (§ 34 BauGB):

  • Zusammenhängend bebaute Ortsteile
  • Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
  • Kein Bebauungsplan erforderlich
  • Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche

Außenbereich (§ 35 BauGB):

  • Flächen außerhalb des Innenbereichs
  • Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
  • Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
  • Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig

Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.

Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?

Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:

  • Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
  • Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
  • Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
  • Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.

Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.